Restmüll


Was ist Restmüll?

Restmüll ist grundsätzlich alles, was nach einer Trennung in Bioabfall, Papier, Gelber Sack, Sonderabfall, Sperrmüll und Elektronikschrott übrig bleibt.

Zum Restmüll gehören z. B.:
Asche, CDs, Disketten, Fahrradreifen, ausgehärtete Farben, Fensterglas, Filme, Fotos, Füller, Gardinen, Geschirr, Glühlampen, Hausrat, Hygienepapier, Kassetten, Kehricht, Kleintierstreu (mineralisch), Kugelschreiber, Leder, Lumpen, verschmutztes Papier, Plastik ohne Grüner Punkt, Schallplatten, Spielzeug, Spiegelglas, Staubsaugerbeutel, Stifte, Tapetenreste, Verbandsmaterial, Windeln, Zigarettenkippen, usw.

Nicht zum Restmüll gehören:
• Elektronische Geräte, wie Spielzeuge, Fön, Akku-Schrauber u. a.
• baustellenähnliche Abfälle, wie Steine u. a.
• Sonderabfall

Informationen zum gewerblichen Restmüll finden Sie hier.

 

Wie werde ich meinen Restmüll los?

Auf jedem Grundstück ist für jede Wohnung ein Restmüllgefäß vorzuhalten. Gewerbebetriebe und gewerbeähnliche Betriebe haben ebenfalls ein Restmüllgefäß vorzuhalten.

Das vorgehaltene Gefäß ist am Abfuhrtag (siehe Abfallkalender) an die nächste öffentlich befahrbare Straße zur Abfuhr bereitzustellen. Die Deckel der Abfallgefäße sind geschlossen zu halten. Sie sind so zu befüllen, dass eine Einsammlung mit den technischen Einrichtungen möglich ist.

 

Meine Mülltonne reicht nicht aus. Was kann ich machen?

Wenn Ihr Abfallgefäß auf Dauer nicht ausreicht, können Sie auf ein größeres Gefäß ausweichen. Haben Sie nur gelegentlich mehr Abfall, stehen Ihnen Zusatzsäcke zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung käuflich erwerben können.

 

Was kostet mich die Entsorgung?

Die Entsorgung des Restmülls ist gebührenpflichtig. Die Gebühr setzt sich aus einer monatlichen Grundgebühr und einer Entleerungsgebühr zusammen. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren finden Sie hier.

Für den Restmüll stellen wir Abfallgefäße in den Größen 60 l, 120 l, 240 l und 1.100 l zur Verfügung.

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